Die Verwendung von E-Mails für die Kommunikation mit Mandanten stellt Kanzleien vor große Herausforderungen. Besonders die Einhaltung rechtlicher Vorschriften für den Schutz und die Aufbewahrung sensibler Daten stehen dabei im Fokus. Wir zeigen Ihnen wie Sie eine rechtssichere E-Mail-Archivierung erreichen können.
Als Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer arbeiten Sie jeden Tag mit sensiblen Mandantendaten. Neben fachlicher Beratung sind Sie dabei auch für den Schutz dieser Daten und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben verantwortlich – besonders wenn diese per E-Mail gesendet werden.
Die rechtlichen Vorgaben zur Aufbewahrung von E-Mails ergeben sich aus den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Diese beziehen sich insbesondere auf das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO).
Gemäß § 147 Abs. 1 der Abgabenordnung sind folgende Unterlagen geordnet aufzubewahren:
Beispiele sind Rechnungen, Angebote und Auftragsbestätigungen, Mängelrügen und Reklamationsschreiben, Zahlungsbelege und Verträge. Außerdem ist erforderlich, dass E-Mail-Anhänge archiviert werden, sofern die E-Mail ohne diese Anlagen unverständlich oder unvollständig ist. Im umgekehrten Fall, wenn also die E-Mail nur zur Übertragung eines Anhangs dient, ist die E-Mail selbst zwar nicht aufbewahrungspflichtig – wohl aber der jeweilige Anhang.
Eine unzureichende E-Mail-Archivierung birgt erhebliche rechtliche Risiken, denn die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Aufbewahrung von E-Mails liegt zunächst bei der Geschäftsleitung der Kanzlei. Kommt diese ihrer Pflicht nicht nach, drohen gegebenenfalls zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche und/oder sogar strafrechtliche Konsequenzen:
Die allgemeinen Anforderungen an eine revisionssichere E-Mail-Archivierung ergeben sich insbesondere aus den Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen (§ 145 ff. AO) sowie den Vorgaben zur Führung der Handelsbücher (§ 238 ff. HGB). Folgende Kriterien gilt es zu beachten und müssen erfüllt werden:
Die DATEV empfiehlt dafür die Nutzung einer Softwarelösung zur E-Mail-Archivierung in Ihrer Kanzlei und bei Ihren Mandanten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der DATEV.
MailStore Server ist seit Jahren die führende Lösung zur E-Mail-Archivierung für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Mit seinem einfachen Setup kann die Software innerhalb von Minuten installiert werden, fügt sich nahtlos in Ihre bestehende Infrastruktur ein und ist mit allen üblichen E-Mail-Systemen einsetzbar. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kernaufgaben, während unsere Software die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften gewährleistet und umfassende Sicherheit für Ihre Mandantendaten bietet.
Zuverlässiger Schutz vor Datenverlusten
Durch Journaling sichern Sie sich zum Beispiel effektiv vor Datenverlust durch Hardwarefehler oder versehentliches Löschen von E-Mails ab.
Originalgetreue Archivierung
Archivierte E-Mails stimmen in jeder Hinsicht mit dem Original überein und können ohne Informationsverlust wiederhergestellt werden.
Manipulationssicherheit
Durch eine interne AES256-Verschlüsselung hilft MailStore Server die archivierten Daten vor Manipulationen zu schützen.
Regelmäßige Zertifizierung
MailStore Server wird regelmäßig durch einen unabhängigen IT-Revisor geprüft und ist IDW PS 880 & DSGVO zertifiziert.
Effiziente Suchfunktion mit Self-Service
Dank der intuitiven und leistungsstarken Suchfunktion und dem MailStore Outlook Add-in finden Sie benötigte E-Mails in Sekundenschnelle ohne die Hilfe eine Administrators.
Legal Hold
Ist Legal Hold aktiviert, können ungeachtet aller anderen möglichen Konfigurationen, keine E-Mails aus dem Archiv gelöscht werden.
Effizientes Datenmanagement
Durch De-Duplizierung & Komprimierung belegen Daten im Archiv bis zu 70% weniger Speicherplatz als auf dem E-Mail-Server.
Auditor-Zugriff und Standardkonformität
Externe Prüfer können Zugriff auf das Archiv erhalten und E-Mails können nach RFC822 / RFC2822 für eine Betriebsprüfung exportiert werden.
Über 80.000 Kunden vertrauen MailStore
Die MailStore Software GmbH ist offizieller DATEV-Marktplatz Premium Partner für die E-Mail-Archivierung. DATEV empfiehlt ihren Kunden die E-Mail-Archivierungslösung MailStore Server. Die DATEV eG ist das genossenschaftliche Softwarehaus und der IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie deren zumeist mittelständische Mandanten. Die DATEV zählt zu den größten IT-Dienstleistern und Softwarehäusern in Deutschland.
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MailStore im Einsatz bei Tiefenbacher
Tiefenbacher ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltssozietät. 1980 in Heidelberg gegründet, ist sie heute mit 160 Mitarbeitern, davon mehr als 40 Rechtsanwälte, an 7 Standorten vertreten und eine der führenden mittelständischen Kanzleien in Deutschland.
MailStore im Einsatz bei Baker Tilly Roelfs
Baker Tilly Roelfs gehört zu den größten partnerschaftlich geführten Beratungsgesellschaften Deutschlands und ist unabhängiges Mitglied im weltweiten Netzwerk Baker Tilly International. In Deutschland ist Baker Tilly Roelfs mit 750 Mitarbeitern an zwölf Standorten vertreten.
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