Kann MailStore elektronische Rechnungen rechtskonform und revisionssicher archivieren?
Ja. Elektronische Rechnungen, die per E-Mail versendet oder empfangen werden, können mit MailStore (Server oder SPE) vollständig, nachvollziehbar, richtig, zeitgerecht, geordnet und unverfälscht abgebildet und über einen beliebig langen Zeitraum aufbewahrt werden. Das MailStore Archiv erfüllt die Vorgaben nach GoBD.
Müssen E-Rechnungen archiviert werden?
Für elektronische Rechnungen gelten dieselben Aufbewahrungspflichten wie für Papierrechnungen. Gemäß GoBD müssen eingehende elektronische Handels- oder Geschäftsbriefe wie E-Rechnungen ebenso in elektronischer Form aufbewahrt werden.
Wen betrifft das Thema E-Rechnung?
Grundsätzlich ist die E-Rechnung ab Januar 2025 für alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen des B2B-Sektors in Deutschland Pflicht. Es gibt aber einige Übergangsregelungen und Ausnahmen. Wie diese aussehen, wen diese betreffen und welche E-Rechnungsformate es überhaupt gibt, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.