5 Irrtümer über E-Mail-Archivierung

 Adrian Brandtner, EBERTLANG
Adrian Brandtner von EBERTLANG deckt die bekanntesten Irrtümer auf.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde umfassend überarbeit. Die aktuelle Version finden Sie hier: 5 Irrtümer über die Pflicht zur E-Mail-Archivierung (mailstore.com)

Der Mythos: E-Mail-Archivierung – immer wieder tauchen kuriose Behauptungen rund um das Thema E-Mail-Archivierung auf. Doch was steckt überhaupt dahinter? Wir haben EBERTLANG, unseren langjährigen Distributor für die DACH-Region und VAD of the Year, nach den fünf bekanntesten Irrtümern von E-Mail-Archivierung befragt. Adrian Brandtner, Teamleiter Messaging bei EBERTLANG, schildert uns seine persönliche Top 5 der Irrtümer, die ihm im alltäglichen Kundenaustausch immer wieder begegnen. Was genau hinter diesen Irrtümern steckt, hat er uns exklusiv verraten:

Irrtum 1: Für die Steuer sind lediglich die Rechnungen wichtig. Alles andere muss nicht archiviert werden.

Auflösung: Nach den GoBD ist ein Unternehmen verpflichtet, die gesamten Geschäftsprozesse zu archivieren. Dazu gehören nicht nur Rechnungen, denn von der Angebotsanfrage über die Auftragserteilung bis hin zur Rückabwicklung sind alle E-Mails wichtig – Stichwort „Geschäftsrelevanz“. Hinzu kommt, dass die E-Mail noch immer ein stark wachsendes Medium im Unternehmen ist. Rechnungen werden vermehrt automatisch per E-Mail anstatt über den Postweg versendet, weshalb eine E-Mail-Archivierung durchaus sinnvoll ist.

Irrtum 2: Es reicht vollkommen aus, die wichtigsten E-Mails einfach auszudrucken.

Auflösung: Ausdrucken bedeutet, eine Kopie zu erstellen. Jedoch dürfen nach den GoBD nur Originalformate verwendet werden, die nicht konvertiert wurden. Sprich, wenn das Original über den digitalen Weg versandt wurde, gilt dieser Weg auch als Beleg und somit ist die E-Mail im Original aufzubewahren.

Irrtum 3: Kleine Unternehmen benötigen keine E-Mail-Archivierung, die Pflicht gilt nur für große Konzerne.

Auflösung: Dem ist nicht so, denn die Aufbewahrungspflicht ist nicht an eine bestimmte Unternehmensgröße gebunden. Auch kleinste Unternehmen und auch Einzelunternehmer unterliegen dieser Verwaltungsvorschrift. Oder auch anders gesagt: Alle Unternehmen mit einer Gewinnerzielungsabsicht unterliegen den GoBD und können bei Nichteinhaltung eine Verletzung der Buchhaltungspflicht riskieren. Zumindest könnte die Steuerprüfung neugierig werden, weshalb sich das betreffende Unternehmen nicht an die GoBD hält.

Irrtum 4: Backups decken die Archivierung doch mit ab – da wird keine zusätzliche Archivierung benötigt.

Auflösung: Klassischer Weise wird ein Backup nur ein Mal am Tag durchgeführt. Das bedeutet, dass alle Inhalte, die in der Zwischenzeit verändert, hinzugefügt oder gelöscht wurden, nicht im Backup enthalten sind. Ein Backup alleine reicht also nicht aus, um rechtssicher agieren zu können. Ein Backup ergänzt eine Archivierungslösung, weshalb beide perfekt zusammenpassen und notwendige Bereiche im Unternehmen sind.

Irrtum 5: Datenschutz und E-Mail-Archivierung passen nicht zusammen.

Auflösung: E-Mail-Archivierung und Datenschutz können durchaus in Einklang gebracht werden. Wichtig hierbei ist, dass E-Mails, die personenbezogene Daten enthalten und deren Zweck der Verarbeitung nicht mehr gegeben ist – wie z.B. Bewerbungen nach Absage – gesondert behandelt werden. Eine Lösung kann hier das regelbasierte Löschen sein. So können E-Mails gezielt ausgewählt und nach einem bestimmten Zeitraum automatisch gelöscht werden.

Wir hoffen, dass wir einige der prominentesten Irrtümer beseitigen konnten. Mehr Informationen über das das Thema E-Mail-Archivierung erhalten Sie in unserem Blog-Beitrag „Was ist E-Mail-Archivierung?

Falls Sie neugierig sind, wie eine Lösung zur E-Mail-Archivierung im Geschäftsalltag viele Vorteile bringen kann, dann laden Sie sich doch unseren Leitfaden „E-Mail-Archivierung für Einsteiger“ kostenlos herunter.

Oder testen Sie MailStore Server einfach 30 Tage kostenlos und lassen Sie sich von den Möglichkeiten der E-Mail-Archivierung überzeugen.



Thomas Stahl
27.07.2019, 21:34

Sorry, aber wenn ich lese Regelbasiert.
Auf Grund welcher Regeln denn? Ein Bewerbungschreiben wird an beliebige Mailadressen gesendet, sie können niemand vorschreiben wohin der eine Mail sendet. Da wird einfach die nächsterrreichbare Mail genommen.
Schon ist die Mail im Archiv. Und dann? Das löschen aus dem Mailarchiv ist dann wo geregelt? Bzw. wo ist das erlaubt. Am Ende verstößt man entweder gegen den Datenschutz oder man hat ein nicht mehr rechtskonformes Archiv.
Diese ganze Geschichte ist ein Traumschloss, warum um Mails so ein Aufstand gemacht wird ist mir unklar.
Wo ist das Gegenstück für klassische Briefmail? Hier kann jeder kopieren, verändern, vernichten.
Warum also bei Mail.

Wilm Tennagel
29.07.2019, 10:19

Hallo Herr Stahl. Vielen Dank für Ihren Kommentar. Sie scheinen sich vertieft mit dem Thema auseinanderzusetzen. Das ist wichtig und richtig. Um Ihr Beispiel aufzugreifen: Uns schicken in sehr seltenen Fällen Bewerber ihre Bewerbungen an eine andere als die von uns auf unserer Webseite und im persönlichen Kontakt „promotete“ jobs@ Adresse. Hier gilt es dann technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen – so lassen sich mit MailStore Server beispielsweise auch Löschregeln einrichten, die auf das Wort „Bewerbung“ im „Betreff“ abzielt. Generell empfehlen wir Unternehmen und Organsiationen das Thema E-Mail-Archivierung als Teil der IT-Security-Strategie zu betrachten und alle technischen Möglichkeiten zu nutzen, die es ermöglichen, rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Auch das Hinzuziehen von Datenschutzexperten hilft dabei. Wenn Sie weiteren Information benötigen oder den fachlichen Austausch wünschen, dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an [email protected]. Viele Grüße aus Viersen

Margit
06.01.2020, 08:52

Hallo.
Wenn ich eine Mail archiviere, die eine Anfrage und Angebot und zugleich die Adresse des Kunden enthält, wie geht ich damit um? Bezgl. Datenschutz? Danke und BG Margut

Wilm Tennagel
06.01.2020, 09:51

Hallo Margit,vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Beratung hinischtlich datenschutzrechtlicher Vorgehensweisen anbieten können und dürfen. Wir sind Ihre Experten für E-Mail-Archivierung und helfen gerne hinsichtlich Software/Technologie, die Sie zum Archivieren Ihrer E-Mail benötigen und die Ihnen dabei hilft, beispielsweise den GoBD zu entsprechen. Für Ihre Problemstellung empfehlen wir Ihnen einen Datenschutzexperten bzw. Datenschutzbeauftragten zu konsultieren. Freundliche Grüße aus Viersen

Frank
27.06.2020, 15:29

Hallo,

bei allen noch so heftigen Diskussionen zum Thema Sicherung von E-Mails wird heutzutage gern etwas Wichtiges vergessen (oder verschwiegen).
Wie werden den die zur E-Mail gehörenden Anhänge gesichert?
Sucht man (auch hier bei „Mailstore“) zum Thema Anhänge wird man schnell enttäuscht.

Was ist z.B. mit E-Mails die Verweise enthalten, das gescannte Dokumente, Verträge oder wichtige Fotos im Anhang gesendet wurden.
Diese Anhänge verschwinden bei der Archivierung einfach?

Meiner Meinung nach sollte man von solcher halbherzigen Archivierungs-Software unbedingt die Finger lassen. Ein rechtssicherer Nachweis über die Zustellung bestimmter Dokumente bzw. deren Inhalt/ Bearbeitungsstand/ Version ist hier absolut nicht mehr gegeben.

Wie kann ich z.B. die Version einer angehängten handschriftlichen Gesprächsnotiz/ Gesprächsprotokoll o.ä. archivieren?
Ich kann später also nicht mehr nachweisen das mein Kommunikationspartner mit dem Erhalt einer Mail auch Kenntnis von bestimmten Anhängen erhalten hat.

Roland Latzel
30.06.2020, 17:14

Hallo Frank,
E-Mails werden von unseren Produkten grundsätzlich vollständig archiviert, dies gilt auch für die Anhänge. Mehr Informationen zu der Suchfunktionalität von MailStore Server finden Sie hier: https://www.mailstore.com/de/produkte/mailstore-server/technologie/schneller-zugriff-auf-das-archiv/
Zu den weiteren Punkten Ihres Kommentars würde ich Sie bitten sich an unseren technischen Support zu wenden, die Kollegen beantworten gerne Ihre Fragen: https://www.mailstore.com/de/support/

Gordon N.
12.01.2022, 15:02

Was ist denn nun wirklich rechtssicher? Wenn ich selbst ein Archiv auf einem Server anlege, welchen in in meinem kleinen Unternehmen warte dann kann ich das natürlich auch manipulieren. Da kann man noch so viel Blockchain Magie drüber laufen lassen. Wenn ich Physisch Zugang habe kann ich manipulieren. Es kann nicht sein, dass man als Kleinunternehmer immer externe Dienste nutzen muss.

Ihre Antwort