DE-Mail: Mit voller Gesetzeskraft voraus
Ab dem heutigen Tage ist das „Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten“ nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Damit ist jetzt auch juristische Realität, was lange umstritten war: Das offizielle deutsche Kommunikationsmittel, welches „den verbindlichen und vertraulichen Austausch elektronischer Dokumente per Online-Brief über das Internet ermöglichen soll. De-Mail ist ein Projekt der deutschen Bundesregierung in Zusammenarbeit mit mehreren Dienstanbietern.“
Zu den erwähnten Anbietern zählen die United Internet AG, die Deutsche Telekom AG sowie die Deutsche Post AG. Letztere wird versuchen, ihr bereits bestehendes Angebot E-Postbrief entsprechend akkreditieren zu lassen. Kritiker des nunmehr gültigen Gesetzes haben stets vor allem auf die mangelhafte Verschlüsselung (keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorgeschrieben) sowie die Probleme beim Datenschutz hingewiesen.
Wann die ersten konkreten Angebote marktreif sind, ist noch nicht abzusehen. Experten rechnen aber noch in diesem Jahr damit.
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