Rechtssicher? WhatsApp in der Kundenkommunikation: Eine heikle Angelegenheit – UPDATE

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Wie wir bereits in einem zurückliegenden Beitrag geschildert haben, ist WhatsApp DER Messaging-Dienst weltweit. Die Zahl der aktiven Nutzer von WhatsApp weltweit belief sich im Januar 2017 auf rund 1,2 Milliarden. Die hohe Akzeptanz der Nutzer lässt verstehen, warum viele Unternehmen den Messaging-Dienst vermehrt im Kundendialog einsetzen oder dieses planen. In Deutschland beispielsweise nutzt die Versicherung ERGO Direkt WhatsApp als Kommunikationskanal. Aufgrund aktueller Entwicklungen möchten wir dieses Thema noch einmal „aufwärmen“ und in den aktuellen Kontext einordnen:

WhatsApp hat auf den Einsatz seiner Lösung durch Unternehmen reagiert und will „von Unternehmen künftig Geld verlangen, wenn sie den Kurznachrichtendienst zur Kunden-Kommunikation nutzen.“ Im Jahr 2014 hat Facebook 22 Milliarden US-Dollar für die Übernahme von Whatsapp gezahlt. Vor dem Hintergrund klingt es logisch, dass der Messaging-Dienst neuen Einnahmequelle sucht, um diese Summe wieder einzuspielen. Aus diesem Grund kündigte das Unternehmen in einem Blogbeitrag vom 05. September an, neben einer kostenfreien App für kleinere Unternehmen, eine kostenpflichtige Unternehmenslösung für weltweit operierende Großunternehmen zu entwickeln.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Angesichts dieser Entwicklung möchte wir als Experten für die rechtssichere E-Mail-Archivierung noch einmal daran erinnern, dass geschäftsrelevante Kommunikation revisionssicher archiviert werden muss. Alles Weitere dazu steht in einem Blog-Beitrag, den wir bereits vor einiger Zeit verfasst haben. Zum Blog-Beitrag.

Weiterführende Links:

WhatsApp & Recht – FAQ zur Kundenkommunikation über Mobile Messenger

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GOBD)

Kostenloser Leitfaden „Rechtssichere E-Mail-Archivierung“ auf Grundlage der Gesetze in Deutschland, Österreich und Schweiz



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