MailStore ist DATEV-Software-Partner für rechtssichere E-Mail-Archivierung
Wir freuen uns! Denn mit der DATEV-Entscheidung für MailStore als neuen DATEV-Software-Partner für die E-Mail-Archivierung bauen wir unsere Führungsposition im Markt für rechtssichere E-Mail-Archivierung weiter aus. Die DATEV eG ist das genossenschaftliche Softwarehaus und der IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie deren zumeist mittelständische Mandanten. Mit rund 325.000 Kunden, nahezu 7.800 Mitarbeitern und einem Umsatz von 1,034 Milliarden Euro (Geschäftsjahr 2018) zählt die DATEV zu den größten IT-Dienstleistern und Softwarehäusern in Deutschland.
DATEV empfiehlt MailStore Server
Während DATEV sich zukünftig auf die Komplettierung der digitalen Mandantenakte im eigenen DMS konzentriert, lautet die DATEV Empfehlung für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei der Archivierung aller ein- und ausgehenden E-Mails MailStore Server.
Die Software MailStore Server ist bereits im DATEV-Marktplatz als Empfehlung für rechtssichere E-Mail-Archivierung gelistet. „Über eine eigens bereitgestellte Schnittstelle wird die Migration der Bestandskunden der DATEV E-Mail-Archivierung ohne Reibungsverluste sichergestellt“, betont Norbert Neudeck, Director of Sales bei MailStore.
Die langfristig angelegte Partnerschaft soll das Bewusstsein für das rechtlich sensible Thema der Archivierung der via E-Mail geführten Geschäftsvorgänge im digitalen Zeitalter weiter voranbringen. Und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch international. Denn als Genossenschaft der steuer- und rechtsberatenden sowie wirtschaftsprüfenden Berufe unterstützt das in Nürnberg ansässige Unternehmen seine Mitglieder seit über fünf Jahrzehnten mit IT-Dienstleistungen und Beratung auch im Ausland.
E-Mail-Archivierung wird noch immer vernachlässigt
Entsprechend verdeutlicht Neudeck: „Auch heute noch ist vielen Unternehmern nicht bewusst, dass die Einhaltung von relevanten rechtlichen Vorgaben ohne Nutzung einer E-Mail-Archivierungs-Lösung faktisch kaum möglich ist.“ Diese ergeben sich für Deutschland unter anderem aus den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sowie insbesondere den Paragrafen 257 Handelsgesetzbuch (HGB) und 147 Abgabenordnung (AO), in denen die Aufbewahrung von Unterlagen geregelt sind – in Österreich und der Schweiz gelten vergleichbare Regelungen. Unser kostenloser Leitfaden zur rechtssicheren E-Mail-Archivierung führt durch die wichtigsten Fragestellungen. Geplant ist künftig auch in gemeinsamen Veranstaltungen über das Thema E-Mail-Archivierung zu informieren.
Da bereits viele DATEV-System-Partner mit MailStore zusammenarbeiten, ist der Einsatz der im Markt führenden und systemoffenen Software mit einfachen Mitteln umzusetzen.
„Wir freuen uns sehr auf die gemeinsame Zusammenarbeit. Unseren Kunden empfehlen wir mit MailStore eine Kooperationslösung aus dem Bereich E-Mail-Archivierung und erweitern somit unser Produktportfolio im Bereich Dokumentenmanagement,“ kommentiert Bernd Meyer, Leiter Softwarekooperationen, DATEV eG die Partnerschaft.
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