Presseecho: „E-Mail-Archivierung sicher und gesetzeskonform“

„Unter den Begriff Compliance fällt auch die E-Mail-Archivierung. Betriebliche und rechtliche Vorschriften zur Mindestaufbewahrungspflicht für archivierungspflichtige E-Mails machen eine Aufbewahrungsrichtlinie nötig,“ wird Tim Berger, Co-Founder von MailStore, in einem ausführlichen Artikel zur E-Mail-Archivierung auf Computerwoche.de und Cio.de zitiert. Und er führt weiter aus: „Um juristisch auf der sicheren Seite zu sein, muss dies schriftlich fixiert, kontrolliert und konsequent durchgesetzt werden. Die schriftliche Fixierung kann beispielsweise in Richtlinien zur Nutzung der firmeneigenen IT-Infrastruktur, in einer Betriebsvereinbarung, einer Einverständniserklärung der Belegschaft oder im individuellen Anstellungsvertrag erfolgen.“ Welche datenschutzrechtlichen Aspekte zu beachten sind und wie Geschäftsführer und IT-Verantwortliche in KMUs das am besten umsetzen, schildert Tim Berger ebenfalls. Wir empfehlen den Artikel auch deshalb, weil zentrale Punkte aus unserem Leitfaden „Rechtssichere E-Mail-Archivierung“ für Deutschland, Österreich und der Schweiz darin Widerhall finden.



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