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Rechtliche Vorteile für Ihr Unternehmen

Die E-Mail hat als Kommunikationsmedium in vielen Unternehmen einen bedeutenden Stellenwert eingenommen. In vielen Bereichen löst sie die traditionellen Medien wie Brief und Fax ab und dient zunehmend auch zur Abwicklung von Geschäftsprozessen. Studien gehen davon aus, dass bis zu 75 Prozent der geschäftskritischen Informationen in Unternehmen ausschließlich in Form von E-Mails vorliegen. Auf diese veränderten Bedingungen hat auch der Gesetzgeber reagiert. So wurden die Anforderungen zur Archivierung von Dokumenten in Papierform nach den Grundsätzen des Handelsrechts und Steuerrechts auch auf die E-Mail übertragen. Für die Unternehmen bedeutet dies, dass entsprechende E-Mails zwischen sechs und zehn Jahren in maschinell auswertbarer Form aufbewahrt werden müssen. Bei Missachtung dieser Forderungen können empfindliche Strafen auferlegt werden. Anforderungen ergeben sich in Deutschland unter anderem aus der Abgabenordnung (AO), dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Umsatzsteuergesetz (UStG), den Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) und den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU).

Da in Unternehmen oft ein großer Teil der gesamten Kommunikation ausschließlich über E-Mails abgewickelt wird, sind diese oft der einzige schriftliche Beleg im Fall von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Werden die E-Mails im Unternehmen ordnungsgemäß archiviert, so kann diesen vor Gericht durchaus eine hohe Bedeutung zukommen.
Übersicht relevanter Gesetze und Bestimmungen in Deutschland
  • GDPdU - Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
    Definiert Anforderungen zur Art und Umfang der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
  • AO - Abgabenordnung
    Behandelt die Verpflichtung zur Buchführung und aufzubewahrende Unterlagen hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Besteuerung
  • UStG - Umsatzsteuergesetz
  • HGB - Handelsgesetzbuch Behandelt die Verpflichtung zur Buchführung und definiert aufzubewahrende Unterlagen
  • GoBS - Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme
    Definiert Anforderungen zur Art der Aufbewahrung von originär digitalen Unterlagen

Durch die E-Mail-Archivierung mit dem MailStore Server können Unternehmen die dauerhafte, vollständige und sichere Aufbewahrung und die jederzeitige Verfügbarkeit aller E-Mails sicherstellen.

Technische Grundlagen

Zugriff auf die Daten durch Prüfer

MailStore ermöglicht die Einrichtung eines Benutzerkontos mit Nur-Lesezugriff auf das Archiv. Über den MailStore Client kann der Prüfer unter Verwendung des Benutzerkontos auf das Archiv zugreifen. Der Umfang der Zugriffs kann auf alle E-Mails oder auch E-Mails bestimmter Benutzer festgelegt werden.

Auch die Herausgabe von Datenträgern an Prüfer ist mit MailStore einfach umzusetzen. E-Mails können jederzeit direkt aus MailStore heraus z.B. auf CD oder DVD gebrannt werden. Dabei können die Daten mit der Dateiendung ".eml" im Standardformat nach RFC822 exportiert werden.

Die Einschränkung der weiterzugebenden Daten ist nach Benutzern, Zeiträumen, E-Mail-Adressen, E-Mail-Inhalten und zahlreichen weiteren Kriterien möglich.

Auswertungsmöglichkeit der Daten

Die Auswertungsmöglichkeit der Daten ist in MailStore vielseitiger als im Ursprungssystem selbst(z.B. Microsoft Outlook). MailStore bietet eine Volltextsuche, die durch zahlreiche Suchkriterien parametriert werden kann, zeigt E-Mails direkt und vollständig an und ermöglicht die Öffnung von Dateianhängen aus dem Programm heraus.

Langlebigkeit der Daten

MailStore bindet Sie nicht an ein proprietäres Dateiformat. Sie können alle archivierten E-Mails jederzeit im Standardformat nach RFC822, das seit über 25 Jahren Bestand hat, exportieren. Die exportierten Dateien können von allen gängigen E-Mail-Programmen geöffnet und verarbeitet werden.

Originalgetreue Archivierung ohne Informationsverlust

E-Mails und Dateianhänge werden ohne Informationsverlust archiviert und können ebenso jederzeit wiederhergestellt werden. Auch die interne Struktur der E-Mails (Headerinformationen) bleibt, soweit vom E-Mail-System unterstützt, unverändert erhalten.

Unveränderbarkeit der Daten

MailStore bietet keine Möglichkeit, die Inhalte bereits archivierter E-Mails nachträglich zu ändern. Dazu werden verschiedenen Mechanismen angewendet:

  • Bildung von SHA1-Hashwerten über Inhalte
  • Kein direkter Zugriff der MailStore Client-Software auf die Archivdateien
  • Änderung der E-Mail-Inhalte ist weder in der grafischen Oberfläche noch programmintern vorgesehen
  • Das Löschen von E-Mails durch Anwender kann durch die MailStore-Benutzerverwaltung vollständig unterbunden werden
  • Eine zusätzliche Sicherung der Daten auf WORM-Medien wird unterstützt

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